Kran Instandhaltung

Lasthebemittel, Seilzüge und Krananlagen

Lasthebemittel unterliegen einer periodischen Wartung und Kontrolle. Der Betreiber ist verpflichtet die im Betrieb eingesetzten Lasthebemittel instand zu halten. Dies geschieht mit einer Wartung an einer Krananlage oder weiteren Lasthebemitteln. Die Kranverordnung des Bundes schreibt im Art. 15 vor wie die Krananlagen zu kontrollieren sind.

Die SUVA umschreibt in der Benutzungsanweisung wie Brücken- und Portalkrane zu betreiben und instand zu halten sind. Diese Weisung ist die Grundlage für den Betrieb und die Instandhaltung der Krananlage.

Die Wartung wird dokumentiert und als Dokument an Sie als Kunde abgegeben um im Kranbuch abzulegen. Das Kranbuch ist der Nachweis und die Lebensgeschichte Ihrer Krananlage.

Kleinhebezeuge wie Ketten-, Ratschen-, und Seilzüge sind auch der periodischen Kontrolle unterworfen. Die Kontrolle wird gemäss der Checkliste durchgeführt und als Dokument an Sie als Kunde ebenfalls abgegeben.

Neu ab sofort erhält jedes Lasthebemittel eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin. Die Plakette ist in Dokumentqualität und wird beim Versuch wegzunehmen zerstört.

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